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Ab heute besteht die Möglichkeit, neben der Erstattung von Sachbeschädigungs- und Fahrraddiebstahlsanzeigen, Hasskommentare im Interne...
Bereits im Verlauf des Prozesses hatte der Angeklagte die Tat zugegeben, allerdings behauptete er, so stark betrunken gewesen zu sein, dass er sich nicht mehr an die Details erinnern könne. Das Gericht sah jedoch anders als Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine erhebliche Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit durch Alkohol. Der Mann hatte vor der Tat seine Lebensgefährtin aus der Wohnung gelockt und nach der Tat die Spuren beseitigt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten gefordert, während der Verteidiger seines Mandanten maximal neun Jahre beantragt hatte. Der Verteidiger betonte in seinem Plädoyer das umfassende Geständnis seines Mandanten sowie dessen Einsicht. Er schlug vor, den Mann im Maßregelvollzug unterzubringen, um ihm die Möglichkeit zur Therapie seiner Alkoholsucht zu bieten. Der Maßregelvollzug umfasst die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung oder Entzugsklinik. Das Gericht entschied sich jedoch dagegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Verurteilte hat eine Woche Zeit, dagegen vorzugehen.
Am gestrigen Montag, dem 11. September, ergab sich eine kuriose Szene im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde, als eine Polizeistreife einen E-Scooter-Fahrer kontrollieren wollte. Der 20-jährige Fahrer fiel den Beamten auf, da er gegen 9.40 Uhr ohne das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen auf der Ludwigstraße unterwegs war.
Die Polizeibeamten forderten den jungen Mann auf, anzuhalten. Doch statt dieser Aufforderung zu folgen, entschied er sich, sein Fahrzeug stehen zu lassen und zu Fuß die Flucht zu ergreifen. Sein Fluchtversuch währte jedoch nicht lange, denn bereits in der Claussenstraße konnten die Polizisten ihn einholen und zur Strecke bringen.
Während der anschließenden polizeilichen Maßnahmen stellten die Beamten beim Fahrer Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln fest. Dies führte zur Anordnung einer Blutentnahme, die von einem Arzt auf dem Polizeirevier durchgeführt wurde. Nach Abschluss dieser Prozedur durfte der junge Mann das Revier verlassen. Allerdings wurde sein E-Scooter von den Beamten beschlagnahmt, da die Eigentumsverhältnisse an dem Fahrzeug nicht eindeutig geklärt werden konnten und der Verdacht bestand, dass der Scooter die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschreitet.
Dem Fahrer stehen nun verschiedene Strafverfahren bevor, darunter Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel und das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Die Polizei bittet die Öffentlichkeit um Hinweise zur Identität des Verdächtigen und seiner möglichen Fluchtrichtung. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0471/953-4444 zu melden.
Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage und dem hohen Risiko von Raubüberfällen, die sowohl für die Opfer als auch die Täter gefährlich sein können, ist es wichtig, dass die Polizei so schnell wie möglich verdächtige Personen und Aktivitäten identifiziert und untersucht. Jeder Hinweis kann dazu beitragen, eine schnelle und erfolgreiche Aufklärung des Falls zu ermöglichen.
Auf dem Parkplatz an der Straße Im Engenmoor hatte ein aufmerksamer Zeuge gegen 3.00 Uhr in der Früh einen Mann beobachtet, wie er an verschiedenen Fahrzeugtüren herumgefummelt hatte. Nachdem er schließlich erfolgreich eine Tür geöffnet hatte, rief der Zeuge umgehend die Polizei, die daraufhin sofort am Tatort eintraf. Die Beamten entdeckten ein Auto, dessen Scheiben von innen beschlagen waren und konnten daher nicht hineinsehen.
Sie öffneten die Türen und fanden den 35-jährigen Tatverdächtigen auf der Rückbank liegend und stark verschwitzt. Offenbar hatte er sich vor der Polizei verstecken wollen. Bei der Durchsuchung des Autos fanden sie Werkzeug und gestohlene Gegenstände. Gegen den Verdächtigen wird nun wegen Diebstahls und schweren Diebstahls ermittelt.
© Historisches Museum Bremerhave |
Es ist eine wichtige Veröffentlichung für die Verfassungsgeschichte der Stadt, die aus Archiven, privaten Sammlungen, Verwaltungsakten, alten Zeitungsbänden und Gesprächen recherchiert wurde. Das Buch wird von Dr. Jost Lübben, Chefredakteur der Westfalenpost, vorgestellt. Es erscheint in der Reihe der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bremerhaven. Der Preis des Buches beträgt 29,50 Euro und ist beim Stadtarchiv erhältlich. Der Vortrag findet am 17. Januar 2023 um 18:00 Uhr im historischen Museum statt.
Es gibt 273 Neuinfektionen im Land Bremen und 3 verstorbene Personen!
In Bremerhaven ist die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz auf 6,12 gestiegen und Stufe 3* gültig. Es gibt 39 Neu-Infizierte, 57 genesene Personen und 1 verstorbene Person. Der Inzidenzwert sinkt auf 239,5. 20 mit Corona infizierte Personen befinden sich in Bremerhavener Krankenhäusern, 7 davon auf Intensivstation.
In Bremen ist die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz auf 6,18 gestiegen und Stufe 3* gültig. Es gibt 234 Neu-Infizierte, 208 genesene Personen und 2 verstorbene Person. Der Inzidenzwert steigt auf 226,3. 63 mit Corona infizierte Personen befinden sich in Bremerhavener Krankenhäusern, 20 davon auf Intensivstation.